Erbrecht
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Nachlass und Nachfolge ist geboten, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen im Erbfall in Ihrem Sinne verteilt wird, und um Situationen wie einen Erbstreit oder Erbschaftssteuerprobleme, durch die zu Lebzeiten geschaffene Vermögenswerte unnötig vernichtet werden, zu vermeiden.
Im Rahmen der Nachfolgeplanung beraten wir Privatpersonen ebenso wie Unternehmer, Gesellschaften und Gesellschafter. Selbstverständlich werden dabei unter Einbeziehung Ihres Steuerberaters auch steuerrechtliche Problemkreise berücksichtigt.
Unsere Leistungen im Erbrecht
Wir helfen Ihnen bei:
- Errichtung und Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags sowie eines Ehe-, Schenkungs- und Gesellschaftsvertrags
- Patientenverfügungen und Vorsorgedokumenten
- Nachfolgefragen bei Unternehmensübergang und vorweggenommener Erbfolge
- Nachlassangelegenheiten
- Geltendmachung und Abwehr von Erb- und/oder Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erbscheinverfahren
- Gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Erben und sonstigen Berechtigten