Allgemeines Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht gehört das Recht der Schuldverhältnisse aus Verträgen.
Unsere Leistungen im allgemeinen Zivilrecht
Dazu zählen insbesondere:
- Kaufverträge
- Darlehensverträge
- Verträge über Schenkungen
- gewerbliche Miet- und Pachtverträge
- Wohnraummietverträge
- Werkverträge wie z.B. Bauverträge
- Maklerverträge
- Dienstverträge
Wir unterstützen Sie in diesen Bereichen sowohl bei der Gestaltung der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge, als auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.
Auch der Bereich des:
- Schadensrechts
gehört zum allgemeinen Zivilrecht. Hier werden Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, z.B. nach einem Verkehrsunfall – sei es außergerichtlich oder gerichtlich - fachkundig unterstützt.